Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Optimerch GmbH, Ostenhellweg 50, 44135 Dortmund

  1. Gegenstand und Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen der Optimerch GmbH, Ostenhellweg 50-52, 44135 Dortmund, nachfolgend Optimerch genannt, mit ihren Kunden, soweit es sich bei diesen um „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB handelt. Etwaigen eigenen AGB des jeweiligen Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die nachfolgenden AGB gelten nicht für „Verbraucher“ im Sinne des § 13 BGB.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    Verträge zwischen dem Kunden und Optimerch kommen grundsätzlich im Wege der ausdrücklichen Annahme des kundenseitigen Angebots durch Optimerch zustande, auch wenn dieses Angebot auf einem zuvor von Optimerch übermittelten Formular erfolgt. Der ausdrücklichen Annahme gleichgestellt ist der Beginn der Ausführung des Vertrages durch Optimerch, z.B. durch Übersendung der Zugangsdaten für den passwortgeschützten Kundenbereich oder die Übersendung von Rechnungen.
  3. Nebenabreden
    Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaige Abweichungen vom Vertragsformular gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von der anderen Partei ausdrücklich bestätigt werden. Andernfalls gilt der vorgedruckte Vertragsentwurf. Die Beweislast für die Wirksamkeit der in das Formular nachträglich aufgenommenen Individualvereinbarung trägt derjenige, der sich auf die Vereinbarung beruft.
  4. Leistungsumfang
    Optimerch bietet zahlreiche Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings an. Sämtliche Verträge sind nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beurteilen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der eindeutige Schwerpunkt des geschlossenen Vertrages abnahmefähige Werkleistungen zum Inhalt hatte.Bei Verträgen, die eine Suchmaschinenoptimierung zum Inhalt haben, schuldet Optimerch ein Bemühen, den Internetauftritt im Rahmen der vorgegebenen Einstellungen zu verbessern. Dem Kunden ist bekannt, dass die Ergebnisse bei Suchmaschinenanbietern einer ständigen dynamischen Änderung unterliegen und Einträge ggf. sogar gänzlich entfernt werden können. Hierauf hat Optimerch keinen direkten Einfluss. Sofern ein Backlink-Aufbau vertraglich vereinbart worden ist, obliegt es allein Optimerch, Art, Dauer, Qualität und Häufigkeit nach freiem Ermessen zu bestimmen, es sei denn, es wurden diesbezüglich in das Vertragsformular anderweitige Vereinbarungen übernommen.
  5. Referenz
    Der Kunde erklärt mit Annahme des Vertrages durch Optimerch unwiderruflich, dass Optimerch auf den Kunden kostenfrei als Referenzkunden hinweisen darf und für diesen Zweck auch dessen Logo (u.U. in farblich abgewandelter Form) in den Optimerch-Internetauftritt einbinden und auf den Internetauftritt verlinken kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort. Nach Ablauf des Vertrages wird Optimerch diesen Hinweis innerhalb einer Frist von maximal einem Monat entfernen, wenn der Kunde diesen Wunsch ausdrücklich in schriftlicher Form äußert.
  6. Optimerch Control Center
    Zentraler Bereich für die Dokumentation der Leistungserbringung ist das passwortgeschützte Control Center, welcher in der Regel 24 Stunden am Tag und im Monatsmittel wenigstens zu 95% verfügbar ist. Im Control Center werden sämtliche Berichte hinterlegt, sofern diese Vertragsgegen-stand sind. Eine darüber hinausgehende, gesonderte Berichtspflicht besteht nicht. Der Kunde wird die im Control Center vernehmbaren Einstellungen selbst durchführen. Optimerch ist nicht verpflichtet, Weisungen und Aufträge auf anderem Wege entgegenzunehmen und/oder auszuführen. Optimerch kann den Zugang zum Control Center für die Dauer des Zahlungsverzugs sperren.
  7. Preise, Vergütung
    Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind jeweils im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrages (bei monatlichen Gebühren zu Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts) sofort ohne Abzug fällig.
  8. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
    Die Rechnungen von Optimerch werden nach Wahl von Optimerch dem Kunden per E-Mail zugestellt. Die Rechnung gilt innerhalb eines Werktags als zugegangen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Rechnung ihm nicht per E-Mail zugegangen ist. Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Hinterlegung der Rechnung schriftlich bei Optimerch geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Sofern keine andere ausdrücklich Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Ausgleichung der Rechnung per SEPA-Lastschrift. Der Kunde hat Optimerch hierzu die vollständigen Kontodaten mitzuteilen. Bei Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs („Pre-Notification“) mit einer Frist von mindestens einem Werktag. Etwaige Mehrkosten durch einen rechtzeitig angekündigten, aber fehlgeschlagenen Forderungseinzug hat der Kunde Optimerch zu erstatten, wenn er das Fehlschlagen zu vertreten hat. Optimerch behält sich vor, einzelne Zahlungsmittel abzulehnen und/oder von der Zahlung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.
  9. Verzug
    Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sofern die Rechnung nicht innerhalb von einer Woche beginnend ab Ausstellungsdatum ausgeglichen ist. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Optimerch vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht). Gerät der Kunde bei einem Dauerschuldverhältnis mit einem Betrag in Zahlungsrückstand, der zwei oder mehr Monatsbeiträgen entspricht, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Optimerch die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten, solange die fällig gestellten Forderungen nicht ausgeglichen sind. Etwaige Schadensersatzansprüche von Optimerch bleiben unberührt. Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten oder bei unberechtigtem Widerspruch gegen Lastschriften ist Optimerch berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 75% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin ausnahmsweise eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, wird diese automatisch hinfällig, wenn der Kunde mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde. Für den Zahlungsverzug gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
  10. Abtretung, Aufrechnung
    Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von Optimerch. Gleiches gilt für einen Übergang des Vertragsverhältnisses von einem Kunden zu einem anderen Kunden. Die Zustimmung kann von der Stellung von Sicherheiten (z.B. Schuldbeitritt oder Bürgschaft) abhängig gemacht werden. Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von Optimerch als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden.
  11. Vertragslaufzeit und Kündigung
    Die mit Optimerch vereinbarten Dienstverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich grundsätzlich auf 12 Monate, sofern im Vertragsformular nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden, sofern im Vertragsformular nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde. Der Vertrag kann von beiden Seiten fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung in jedem Falle erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, auch wenn diese entbehrlich erscheint. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. In der fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund in nachvollziehbarer Weise anzugeben, andernfalls ist die fristlose Kündigung unwirksam. Die fristlose Kündigung kann nicht im Nachhinein auf andere Kündigungsgründe gestützt werden. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist – um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen. Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.
  12. Teilleistungen
    Optimerch ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
  13. Erfüllung
    Es steht im freien Ermessen von Optimerch, zur Ausführung der vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen. Optimerch erbringt bei Dauerschuldverhältnissen die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern im Vertragsformular keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Optimerch nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts (bspw. die Abstimmung der Keywords, oder anfängliche Analysen) erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht erneut. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Optimerch erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Optimerch steht es außerdem frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.
  14. Leistungsfreiheit
    Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Optimerch liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Optimerch für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann Optimerch aufgrund dessen seinen davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist Optimerch für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. Sofern der Kunde Optimerch als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Optimerch kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.
  15. Haftung
    Optimerch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Optimerch, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für sonstige Schäden haftet Optimerch für sich, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Nr. 15 Satz 1 fallen. In dem Umfang, in dem Optimerch eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet Optimerch auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie. Optimerch haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von Optimerch, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Optimerch haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung von Optimerch ist (mit Ausnahme der unter Nr. 15 Satz 1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Optimerch haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 15 Satz 1 fallen. Soweit die Haftung von Optimerch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Optimerch haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von Optimerch verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr beginnend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten von Optimerch oder den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Optimerch. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden. Für die Auswirkungen einer mit Optimerch nicht abgestimmten Maßnahme kann Optimerch keine Haftung übernehmen.
  16. Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsfreistellung
    Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Optimerch gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner, insbesondere die im Vertragsformular namentlich genannten Personen als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Optimerch erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Optimerch im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Optimerch diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Optimerch zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die Optimerch unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Optimerch die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Optimerch grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Optimerch zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shopsystemen, Werbekonten und/oder Warenwirtschaftssystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen oder die Zugangsdaten nicht innerhalb einer angemessenen Frist übermitteln, kann er die von Optimerch empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen von Optimerch daraufhin zu überprüfen, inwieweit diese die Rechte Dritter beeinträchtigen, sei es in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Pflicht wird der Kunde Optimerch auch von sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten die aus der dieser Pflichtverletzung resultieren freistellen. Die Optimierungsmaßnahmen von Optimerch setzen voraus, dass nicht parallel anderweitige Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden, da dies regelmäßig zu unerwünschten Ergebnissen führt. Der Kunde verpflichtet sich daher, von anderweitigen Optimierungsmaßnahmen abzusehen.
  17. Rügepflicht
    Der Kunde hat vermeintlich mangelhafte oder nicht ordnungs- bzw. fristgemäß erbrachte Dienstleistungen unverzüglich schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt und vertragsgemäß. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
  18. Urheberschutz, Nutzungsrechte
    Bei den von Optimerch erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist Optimerch. Alle mit den erbrachten Leistungen von Optimerch zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrages entspricht. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Optimerch ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungs-bedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat Optimerch den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
  19. Aufbewahrungsverpflichtungen
    Optimerch ist, sofern keine gesonderte entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
  20. Datenschutz
    Optimerch verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Optimerch ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Optimerch übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.
  21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
    Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Dortmund. Erfüllungsort ist Dortmund. Optimerch behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter https://www.optimerch.de/agb/ einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von Optimerch über die Änderung der AGB informiert, z.B. per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Dortmund, 24.05.2018